§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden AGB gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Fax, per Brief oder per E-Mail an Zelos Print GmbH (im Folgenden: ZELOS PRINT) übermittelten Bestellungen und werden mit jeder Bestellung des Käufers von diesem anerkannt. Käufer im Sinne dieser AGB Sinne sind Unternehmer iS des § 14 BGB.
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehungen getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln. Hierzu zählen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dem formularmäßigen Hinweis auf Geschäftsbedingungen des Käufers wird widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
Nach der ersten Kontaktaufnahme und der durch den Käufer erfolgten Bestellung findet ein Verifizierungsgespräch mit dem Käufer statt, in dem die Käufer-, Bestell- und Preisdaten abgeglichen werden. Anschließend wird von der ZELOS PRINT umgehend bzw. innerhalb der nächsten 12 Stunden eine Auftragsbestätigung an den Käufer geschickt.
Bei einer Abweichung der schriftlichen Bestätigung von der mündlichen Vereinbarung ist der Käufer gehalten, sich umgehend (spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Auftragsbestätigung) an die ZELOS PRINT zu wenden und um Berichtigung zu bitten. Anderenfalls gilt das schriftlich Bestätigte als vereinbart.
§ 3 Stornierung der Bestellung
Nach Vertragsabschluss besteht keine Pflicht der ZELOS PRINT sich mit einer Stornierung des Vertrages oder mit einem gewünschten Rücktritt des Kunden vom Vertrag einverstanden zu erklären und/oder die mangelfreie Ware zurückzunehmen. Der Käufer hat nach Vertragsschluss den vollen Kaufpreis zu entrichten. Sofern die ZELOS PRINT aus Kulanz mit einer Stornierung einverstanden ist und/oder sich zur Rücknahme der mangelfreien Ware bereit erklärt, hat der Käufer 15 % des Kaufpreises an ZELOS PRINT als pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu zahlen. Dem Käufer bleibt es vorbehalten, den Nachweis zu erbringen, dass diese Kosten nicht bzw. nicht in dieser Höhe entstanden sind.
§ 4 Käuferpflichten
Der Käufer ist neben den allgemeinen Hauptpflichten insbesondere verpflichtet, richtige Angaben über seine Daten zu machen. Macht der Käufer falsche Angaben und führen diese zu einem Schaden der ZELOS PRINT, so ist diese berechtigt, vom Käufer Schadensersatz zu verlangen.
§ 5 Preise
Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer. Jedes Angebot ist ein auf den einzelnen Käufer individuell abgestimmtes Angebot und ist nicht übertragbar.
§ 6 Lieferung und Transport, Liefer- und Leistungszeit
Der Versand der Ware beginnt grundsätzlich umgehend nach Eingang der Bestellung und abgeschickter Auftragsbestätigung, es sei denn es wurde mit dem Käufer ein gesonderter Liefertermin vereinbart. Die Regellieferzeit beträgt 2 – 3 Werktage. Sie kann aber auch zum Teil 1 – 2 Wochen betragen. In dringenden Fällen kann der Käufer eine sofortige Lieferung vereinbaren. Der Käufer hat die durch die Expresssendung entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen, auch wenn sie bei Lieferanten der ZELOS PRINT oder deren Unterlieferanten eintreten, hat ZELOS PRINT nicht zu vertreten. Sie berechtigen ZELOS PRINT, die Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zu verlängern.
ZELOS PRINT ist grundsätzlich zu Teillieferungen berechtigt. Sofern eine Teillieferung im Rahmen der ersten Bestellung vereinbart worden ist, werden die weiteren Lieferungstermine zuvor durch einen Anruf eines Mitarbeiters der ZELOS PRINT telefonisch und anschließend per Fax oder durch andere Kommunikationsmittel bestätigt. Die Lieferzeit der weiteren Teillieferungen ist insoweit für die ZELOS PRINT und den Kunden verbindlich.
Dauert die Behinderung länger als 2 Monate, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Kommt der Verkäufer in Annahmeverzug, ist die ZELOS PRINT berechtigt, Ersatz des ihr entstehenden Schadens zu verlangen.
§ 7 Gefahrübergang
Sobald die Ware das Lager der ZELOS PRINT bzw. das Werk verlassen hat, geht die Gefahr grundsätzlich auf den Käufer über.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der ZELOS PRINT. Das Vorbehaltseigentum erstreckt sich auch auf verarbeitete Gegenstände und im Falle der Weiterveräußerung auf die Kaufpreisforderung (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
§ 9 Sach- und Rechtsmängelhaftung und Rücksendung von bestellter Ware
1. Die Ansprüche des Käufers bei Mängeln setzen eine ordnungsgemäße Rüge gem. § 377 HGB voraus.
Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, der ZELOS PRINT umgehend anzuzeigen (§ 377 HGB). Soweit Sach- oder Rechtsmängel vorliegen, ist die ZELOS PRINT berechtigt, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung). Das Wahlrecht bei der Nacherfüllung steht dabei der ZELOS PRINT zu. Voraussetzung für die Haftung von ZELOS PRINT ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist ZELOS PRINT berechtigt, sie zu verweigern. ZELOS PRINT kann die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
2. Sollte die in Abs. 1 genannte Nacherfüllung fehlschlagen oder für den Kunden unzumutbar sein oder sollte ZELOS PRINT i.S.d § 439 III BGB beide Arten der Nacherfüllung verweigern, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung) oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten (Rücktritt). Weitergehende Ansprüche des Käufers gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden sind entsprechend § 10 ausgeschlossen oder beschränkt.
3. Sofern es sich um Ansprüche handelt, für welche nach den §§ 9 oder 10 eine beschränkte Haftung besteht, gilt im Hinblick auf die Verjährung dieser Ansprüche Folgendes: Beim Verkauf gebrauchter Sachen ist die Haftung ausgeschlossen. Beim Verkauf neuer Sachen verjähren die Ansprüche wegen Mängeln in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist.
4. Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn ZELOS PRINT sie ausdrücklich und schriftlich gewährt.
5. Eine beabsichtigte Warenrücksendung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit ZELOS PRINT zulässig. Die ZELOS PRINT ist zwingend schriftlich über die Absicht und den Grund der Warenrücksendung zu benachrichtigen. Nach dieser Benachrichtigung erfolgt die Rücknahme der Ware zur Prüfung eines eventuellen Mangels wie folgt:
Der Käufer erhält per Fax (ausnahmsweise per Post) einen Abholschein, auf dem eine kostenlose Hotline benannt ist, unter der der Käufer mit dem Transporteur einen Abholtermin vereinbaren kann. Der Käufer erhält umgehend Ersatzware und bleibt verpflichtet, die Ware vollständig zu bezahlen. Bei einem tatsächlich vorhandenen Mangel werden dem Käufer eventuell entstandene Rücksendekosten erstattet.
Nur bei ausdrücklichem und schriftlich mitgeteiltem Einverständnis der ZELOS PRINT darf der Käufer die Ware auf anderem Weg zurücksenden. Bei Rücksendungen ohne vorherige Abstimmung, ist ZELOS PRINT berechtigt, die Annahme der Sendung zu verweigern.
6. Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
§ 10 Rücktritt des Käufers und Haftungsbegrenzung
1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Käufers soll – abgesehen von den Fällen des § 9 – weder ausgeschlossen noch beschränkt werden. Ebenso sollen der ZELOS PRINT zustehende gesetzliche oder vertragliche Rechte und Ansprüche weder ausgeschlossen noch beschränkt werden.
2. ZELOS PRINT haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch ZELOS PRINT oder eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso uneingeschränkt haftet ZELOS PRINT bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel eine Haftung der ZELOS PRINT auslöst. Eine Haftung der ZELOS PRINT aus Gefährdungstatbeständen, insbesondere die nach dem Produkthaftungsgesetz sowie eine etwaige Haftung nach den Grundsätzen des Rückgriffs des Unternehmers nach den §§ 478 f BGB bleibt unberührt.
3. Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung der ZELOS PRINT auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind. Kardinalpflicht von ZELOS PRINT ist insbesondere die Übereignung einer mangelfreien Sache.
4. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.
5. Gleiches gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.
6. Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt dieser § 10 entsprechend.
7. Ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von ZELOS PRINT wirkt auch gegenüber ihren gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
8. Mit keiner der vorstehenden Klauseln ist eine Änderung der gesetzlichen oder richterrechtlichen Beweislastverteilung bezweckt.
§ 11 Zahlungsbedingungen
Der Kaufpreis ist umgehend nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Ware und Rechnung fällig. Die Zahlung ist grundsätzlich per Überweisung zu tätigen. Sofern eine Zahlung innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt erfolgt, ist der Käufer berechtigt, 3 % Skonto des Rechnungsbetrages abzuziehen.
Ausnahmsweise besteht die Pflicht für den Käufer, den Kaufpreis per Nachnahme zu entrichten. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 12 Datenschutz, Bonitätsprüfung
ZELOS PRINT verpflichtet sich, die vom Käufer mitgeteilten Daten gemäß den gesetzlichen Datenschutzvorschriften vertraulich zu behandeln und lediglich für eigene Zwecke zu verwenden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur, -soweit notwendig-, an den einzuschaltenden Rechtsanwalt und an die SCHUFA (§ 13).
§ 13 SCHUFA
Mit Vertragsschluss willigt der Käufer ein, dass ZELOS PRINT der für den Wohnsitz zuständigen SCHUFA-Gesellschaft (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung meldet. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der ZELOS PRINT, eines Vertragspartners der SCHUFA oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch die schutzwürdigen Belange des Käufers nicht beeinträchtigt werden.
Die SCHUFA speichert und übermittelt die Daten an ihre Vertragspartner im EU-Binnenmarkt, um diesen Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Käufern geben zu können. Vertragspartner sind insbesondere Kreditinstitute, Kreditkartenunternehmern, Leasinggesellschaften, Einzelhandelsunternehmen einschließlich des Versandhandels und sonstigen Unternehmen, die gewerbsmäßig Geld- oder Warenkredite an Konsumenten geben. An Unternehmen, die gewerbsmäßig Forderungen einziehen und der SCHUFA vertraglich angeschlossen sind, können zum Zwecke der Schuldnerermittlung Adressdaten übermittelt werden. Die SCHUFA stellt die Daten ihren Vertragspartnern zur Verfügung, wenn diese ein berechtigtes Interesse an der Datenübermittlung glaubhaft darlegen. Der Käufer kann Auskunft bei der SCHUFA über die in betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand, anwendbares Recht
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich des Sitzes der ZELOS PRINT. Gleiches gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager Konventionen betreffend einheitliche Gesetze über den internationalen Kauf und das Übereinkommen der vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sind ausgeschlossen.
§ 15 Sonstiges
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen in diesen AGB oder einer sonst zwischen den Parteien vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Vereinbarungen.
§ 16 Datenschutzerklärung
AGB, Stand: Mai 2022